Mittwoch, 22. Oktober 2014

Wie Schweizer Unternehmen auf das neue Rechnungslegungsrecht umstellen müssen

Das neue Rechnungslegungsrecht - Pflicht für alle Schweizer Unternehmen ab 1. Januar 2015

Kreuzlingen, Schweiz – 22. Oktober 2014 – Spätestens Ende dieses Jahres wird es sich bei allen
Schweizer Unternehmen rumgesprochen haben: Das neue Rechnungslegungsrecht, das ab 1. Januar
2015 einige Änderungen für Schweizer Unternehmen mit sich bringt.

Für diejenigen Unternehmen, die noch nicht genau wissen, inwiefern sie von den neuen Vorschriften
betroffen sind und was sich für sie in der Praxis ändern wird, schafft die Vereon AG Abhilfe:
Am 02. Dezember 2014 veranstaltet die Vereon AG in Zürich einen Intensivkurs mit dem Thema
Das neue Rechnungslegungsrecht“. Dort zeigen hochkarätige Referenten wie Prof. Dr. Thomas Berndt, Professor für Rechnungslegung der Universität St. Gallen und Dr. oec. publ. Evelyn Teitler-Feinberg,
Mitherausgeberin der IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung u.v.m, welche Anforderungen
das neue Rechnungslegungsrecht an Schweizer Unternehmen stellt und wie diese in der Praxis
umgesetzt werden.

Folgende Themen bilden dabei die Schwerpunkte:
  • Anforderungen des neuen Rechnungslegungsrechts an Schweizer Unternehmen
  • Umsetzung der neuen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften
  • Erstellung von Lagebericht und Geldflussrechnung
  • Zusätzliche Vorschriften für grössere Unternehmen und Konzerne
Die Veranstaltung wird mit einem gemütlichen Apéro abgerundet, bei dem das Erlernte in
Gesprächsrunden vertieft und neue Kontakte geknüpft werden können.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.vereon.ch/rlr